Nicht nur höchste Unsicherheit auf allen Ebenen, sondern geradezu Panik herrscht derzeit hinsichtlich der neuen Daten-Schutz-Grund-VO (DSGVO), die am 25.05.2018 in Kraft trat.
Angst herrscht zum einen, weil keine Genaues weiss und keiner Genaues, aber bei Nichtbeachtung ein Strafmaß von bis zu 20 Mio EURO festgelegt wurde, was aber sicherlich nicht für das kleine Vermessungsbüro gedacht ist, das die Telefonnummer des Antragstellers nicht rechtzeitig eliminiert hat. Geht es hier nicht eher um die großen Player, die gigantische Datenmengen von uns sammeln, um mit diesen Milliardengewinne zu machen. Aber geben wir nicht genau diese Daten auch tagtäglich und freiwillig ab.
Im Gegensatz zur eigentlichen Zielgruppe der Datengiganten benötigen wir nur wenige persönliche Daten (Name, Lage, Ort, Telefonnummer, E-Mail), um unsere hoheitlichen und sonstigen Vermessungen durchführen zu können.
Kurz und gut: Was müssen Sie in GEORG tun, um Ihren Teil zum Datenschutz beizutragen, ohne schlaflose Nächte zu haben?
- Neue Vorlagen laden und Stammdatenseite anpassen
Laden Sie die neuen Anträge herunter, die um die Datenschutzerklärung erweitert wurden sowie eine eigene Datenschutzerklärung, die Sie gesondert versenden können.
Das genaue Vorgehen, sowie weitere Hinweise haben wir für Sie in einer PDF Anleitung zusammengefasst.
Mit den nächsten GEORG Versionen werden neue Programmfunktionen für die Erfüllung des „Recht auf Vergessen“ bereitgestellt. Die folgenden neuen Funktionen können Sie "in Gang setzen" bzw. "aktivieren". Der GEORG-Anwender alleine bleibt also verantwortlich für die Umsetzung der Forderungen der DSGVO.
- Adressverwaltung, Suche nicht verwendeter Adressen
Die Adressverwaltung wird um Funktionen zur Suche von Adressen erweitert, die für eine einstellbare Zeitspanne nicht verwendet wurden. Die ermittelten Adressen können dann, je nach Art der Verwendung, ebenfalls anonymisiert oder gelöscht werden.
- Auftragsbeteiligte anonymisieren
Hier wird der bereits bekannte „grüne Haken“ (abgeschlossener Auftrag) um eine „Anonymisieren“ Funktion erweitert. Damit werden alle Adressen des Auftrages, die für eine gewisse Zeit nicht benötigt wurden, anonymisiert und ein entsprechender LOG Vermerk erstellt.
Diese Aufträge werden künftig durch einen „roten Haken“ als "abgeschlossener und anonymisierter Auftrag" gekennzeichnet.
Diese Funktion steht ebenfalls als Massenbearbeitung unter der GEORG Wartung zur Verfügung. - Flurstücksachdaten löschen
Für die Bearbeitung eine Messung stehen oftmals NAS Daten inklusive Sachdaten (Eigentümerangaben) zur Verfügung, die nach dem Import in GEORG auf der Flurstücks-Reiterkarte angezeigt und für die weitere Bearbeitung der Messung (z.B. Ladungen) verwendet werden können.
Gemäß DSGVO Grundsatz zur „Datenminimierung“, stellt GEORG Funktionen zur Verfügung, die bei abgeschlossenen Aufträgen die Flurstücksachdaten entfernt und auch die Adressen der Beteiligten der Grenzverhandlung löscht.