Gebührenrordnungen für 15 Bundesländer

Die Folge neuer Gebührenordnungen wird immer schneller.

Wie wir immer deutlicher merken, wird die Folge neuer Gebühren- oder Kostenordnungen in den Bundesländern kürzer. Noch nie haben wir in einem ersten Halbjahr so viele neue Gebührenordnungen bekommen und umsetzen müssen wie im ersten Halbjahr 2024 (rot dargestellt in der Grafik).

Da wir die hoheitliche Version von GEORG für 15 Bundesländern (Bayern ausgenommen) anbieten, bedeutet dies für unsere Softwareentwickler ein immer höheres Entwicklungstempo, da für neue Gebührenordnungen jeder Textbaustein an die neue und geänderte Gebührenordnung angepasst werden muss. Bei grundstrukturellen Änderungen sind völlig neue Textbausteine zu entwickeln und intensiv zu testen. Und das braucht Zeit, da meist auch Rückfragen erforderlich sind. 
Die Übergabe eines halbwegs verlässlichen Entwurfes erfolgt oft erst kurz vor der Rechtskraft. So erhielten wir die letzte neue Gebührenordnung eines Bundeslandes erst an einem Freitag vor der Rechtskraft am darauf folgenden Montag.    

Im 1. Halbjahr 2024 erschienen bisher 8 neue Gebührenordnungen:

  Bundesland Datum des Inkrafttreten
1 Brandenburg  01.01.2024
2 Thüringen 26.04.2024
3 Baden - Württemberg 01.06.2024
4 Rheinland-Pfalz 03.06.2024
5 Meckenburg-Vorpommern 09.06.2024
6 Niedersachsen 09.06.2024
7 Saarland 09.06.2024
8 Schleswig-Holstein (folgt etwa im 3.Quartal 24) 3.Quartal  2024
9 Nordrhein-Westfalen 4.Quartal 2024 / 1.Quartal 2025

Wir bitten um Verständnis, dass wir im Regelfall mindestens zwei Arbeitswochen für die Einarbeitung und die Veröffentlichung einer neuen Kostenordnung benötigen und hoffen, dass sich die zeitlichen Abstände künftig wieder normalisieren. 

rot: im 1. Halbjahr 24
rosa: Ende 24 / Anfang 25
gelbim Jahr 23

 

 

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